Berufsschule (BS) - Berufsausbildung im dualen System
Bildungsauftrag der Berufsschule
Im Rahmen des für alle hessischen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages erfüllt die Berufsschule als eine der Schulformen im Sekundarbereich II des staatlichen Bildungswesens die besondere Aufgabe eine berufliche Grund- und Fachbildung zu vermitteln und die allgemeine Bildung zu erweitern.
Die Berufschule soll damit zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung beitragen.
Berufsschulpflicht
Die Berufsschule ist die Pflichtschule des beruflichen Schulwesens. Wer eine Berufsausbildung im dualen System absolviert ist berufsschulpflichtig, auch dann, wenn er bereits volljährig ist.
Jeder Jugendliche ist nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens jedoch bis zur Volljährigkeit, berechtigt, die Berufsschule zu besuchen.
Berufsschule als Lernort im dualen System
Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im »dualen System« mit den beiden eigenständigen Lernorten »Berufsschule« und »Ausbildungsbetrieb«.
Die betriebliche Ausbildung ist bundeseinheitlich im Berufsbildungsgesetz geregelt. Das Ausbildungsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag, dem Berufsausbildungsvertrag, mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb begründet. Nach Vertragsabschluss ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden in der Berufsschule anzumelden. Die Ausbildung im Betrieb ist durch Ausbildungsordnungen des Bundeswirtschaftsministeriums geregelt und wird von den Kammern überwacht. Die Kammern sind zugleich auch die für die Berufsabschlussprüfungen zuständigen Stellen.
Die Berufsschule ist Bestandteil des staatlichen Bildungswesens. Deren Besuch ist durch Ländergesetze –in Hessen durch das hessische Schulgesetz– für jeden Auszubildenden und alle Jugendlichen, die keine weiterführende Schule besuchen, zwingend vorgeschrieben.
Form und Inhalt des Unterrichts in der Berufsschule wird durch die Berufsschulverordnung und die Rahmenlehrpläne geregelt.
Stundentafel der Berufsschule*
Ausbildungsjahr | 1. | 2. | 3. | 4. |
---|---|---|---|---|
Allgemeiner Lernbereich | ||||
Deutsch / Englisch | 1 | 1 | 1 | 1 |
Politik / Wirtschaft | 1 | 1 | 1 | 1 |
Religion | 1 | 1 | 1 | 1 |
Sport | 1 | 1 | 1 | 1 |
Beruflicher Lernbereich | ||||
Berufsbezogener Unterricht | 7 | 7 | 7 | 7 |
Wahlpflichtbereich | 1 | 1 | 1 | 1 |
Wahlunterricht | 2 | 2 | 2 | 2 |
Gesamtstundenzahl pro Woche | 12 | 12 | 12 | 12 |
* mit Angabe der Wochenstunden
Unterrichtsorganisation
In welcher Organisationsform die in der Rahmenstundentafel vorgesehenen 12 Stunden Berufsschulunterricht verwirklicht werden, ist an der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule vom Ausbildungsberuf abhängig. Dazu einige Erläuterungen:
Elektro-Berufe (Handwerk und Industrie): Teilzeitunterricht
Die Schüler der Fachklassen für die handwerklichen und industriellen Elektro-Berufe besuchen den Teilzeitunterricht unserer Berufsschule. Teilzeitunterricht bedeutet, daß die Berufsschüler an 3 bis 4 Tagen pro Woche ihre Ausbildung im Betrieb absolvieren und 1 bis 2 Tage in die Berufsschule gehen.
IT-Berufe (nur Industrie): Blockunterricht
Die Schüler der Fachklassen für die IT-Berufe besuchen den Blockunterricht der Berufsschule. Blockunterricht in der von uns in Kooperation mit der benachbarten Friedrich-List-Schule praktizierten Variante bedeutet, daß die Berufsschüler innerhalb von 6 Schulwochen die Berufsschule 2 Wochen lang mit jeweils 36 Stunden pro Woche in einem zusammenhängenden Unterrichtsblock besuchen. Nach dem 2-wöchigen Blockunterricht sind sie dann 4 Wochen lang nur im Betrieb, um ihre betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Wie sich diese Blockphasen in der Berufsschule auf das jeweilige Schuljahr verteilen, kann dem Blockterminplan entnommen werden. Den Blockterminplan für das aktuelle Schuljahr finden Sie hier als pdf-Datei.
Ausbildungsberufe in der HEMS
An der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule sind Fachklassen für die in der folgenden Übersicht zusammengestellten elektro- und informationstechnischen Ausbildungsberufe eingerichtet. In dieser Zusammenstellung sind nur noch »neugeordnete Berufe« aufgeführt. Die letzte Neuordnung der handwerklichen und industriellen Elektroberufe trat am 1.8.2003 in Kraft.
Handwerksberufe | IT-Berufe* | Industrieberufe |
---|---|---|
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik | IT-Fachinformatiker | Elektroniker für Betriebstechnik |
Systemelektroniker | IT-System-Elektroniker | Elektroniker für Geräte und Systeme |
Informationselektroniker** | IT-Systemkaufmann | Elektroanlagenmonteur |
IT-Informatikkaufmann | Industrieelektriker |
* Die Ausbildung in den IT-Berufen erfolgt in Zusammenarbeit mit der benachbarten Friedrich-List-Schule im Rahmen des »Limes«-Projekts.
** Aus schul- und berufsspezifischen Gründen werden die Auszubildenden, die den Beruf des Informationselektronikers erlernen, organisatorisch den Industrieberufen zugeordnet.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die neuen Elektro-Berufe im pdf-Format.
Weitere Informationen zu den neuen Ausbildungsordnungen können der Internetseite des zuständigen Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) entnommen werden.
Ausführliche Informationen zur Ausbildung und den Berufsbildern IT- und Elektroberufe finden Sie darüber hinaus in den berufskundlichen Datenbanken »BerufeNet« der Bundesagentur für Arbeit oder des Bundesbildungsministeriums.
Zusatzqualifikationen
Im Rahmen der Berufsschulausbildung an der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule können folgende Zusatzqualifikationen erworben werden. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat.
Mittlerer Bildungsabschluss in der Berufsschule
Berufsschüler mit Hauptschulabschluss haben die Möglichkeit, gleichzeitig mit ihrem Berufsabschluss einen mittleren Bildungsabschluss (Mittlere Reife) zu erwerben. Dazu müssen nach der Verordnung über die Berufsschule folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
- den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
- mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder den Besuch zusätzlicher Englisch-Kurse (siehe dazu auch weiter unten* ) aus dem Wahlfachangebot der Berufsschule mit befriedigenden Leistungen abschließen
- einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnote von mindestens 3,0 erreichen und
- die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so erhält das Abschlusszeugnis der Berufsschule folgenden Zusatz:
Dieses Zeugnis ist dem mittlerem Abschluss gleichwertig.
Das Zeugnis berechtigt zum Besuch einer weiterführenden Schule wie z.B. der Fachoberschule, sofern die Noten den jeweiligen Aufnahmevoraussetzungen genügen.
Berufsschüler können die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse auch dadurch nachweisen, dass sie erfolgreich am Wahlunterricht im Fach Englisch während der Dauer ihres Berufsschulbesuches teilnehmen, der Umfang des Englischunter-richts im Wahl- oder Pflichtbereich insgesamt 240 Unterrichtsstunden beträgt und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden.
Dazu wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Peter-Behrens-Schule (PBS), der Martin-Behaim-Schule (MBS) oder der Erasmus-Kittler-Schule (EKS) im Wahlfachbereich in jedem Schuljahr ein spezieller Englisch-Kurs für Berufsschüler ohne mittleren Bildungsabschluss angeboten. Weitere Informationen sind auf der Seite »Aktuelles« jeweils am Schuljahresanfang oder im Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule erhältlich.
Fachhochschulreife in der Berufsschule
Berufsschüler mit Realschulabschluss haben die Möglichkeit, während ihrer Berufsausbildung die Fachhochschulreife (das sog. »Fachabitur«) zu erwerben. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Dieses Bildungsangebot ist eine Alternative zur Form B der Fachoberschule, die in einem einjährigen Vollzeit-Bildungsgang nach der Berufsausbildung die Fachhochschulreife vermittelt. Es richtet sich vor allen Dingen an leistungsstarke und hochmotivierte Berufsschüler, die bereit sind, sich zusätzlich zu ihrer Berufsausbildung in ihrer Freizeit auf einen weiterführenden Bildungsabschluss vorzubereiten. Dazu müssen sie mindestens zwei Jahre lang einen in Form von Abendkursen angebotenen Zusatzunterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik besuchen und zum Erwerb der Fachhochschulreife eine schriftliche Prüfung in diesen Fächern ablegen.
Welche Voraussetzungen für diesen Bildungsgang nach der Verordnung über die Berufsschule sonst noch erfüllt sein müssen, ist im folgenden näher beschrieben.
Voraussetzungen
Berufsschüler können in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zusätzlich einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erreichen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis des Realschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes.
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0.
- Regelmäßige Teilnahme an einem in Form von Abendkursen angebotenen 2-jährigen Zusatzunterricht in folgenden Fächern:
Englisch: 160 Stunden
Deutsch: 80 Stunden
Mathematik: 240 Stunden
Physik/Chemie: 80 Stunden
Außerdem müssen 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich im Rahmen des Pflichtunterrichts der Berufsschule im Fach »Politik / Wirtschaft« abgeleistet werden.
An dem Zusatzunterricht kann nur teilnehmen, wer die folgenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachoberschule erfüllt:
Im Realschul-Abschlusszeugnis müssen mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachgewiesen werden, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf. - Erfolgreicher Abschluss der drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Prüfungsfächern Englisch, Deutsch und Mathematik.
- Nachweis des Berufsabschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.
Zusatzunterricht
Die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule bietet zur Zeit selbst keinen Zusatzunterricht an. Gleichwohl besteht für Berufsschüler der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule die Möglichkeit, den Zusatzunterricht an der benachbarten Friedrich-List-Schule zu besuchen.
Der Zusatzunterricht an der Friedrich-List-Schule erstreckt sich über 4 Ausbildungshalbjahre (Semester). Er findet in der Regel an zwei Abenden von 17:00 Uhr bis 20:10 Uhr statt (jeweils 4 Stunden dienstags und donnerstags, im 2. Semester nur dienstags).
Stundentafel für Zusatzunterricht
Unterrichtet wird an der Friedrich-List-Schule nach folgender Stundentafel (mit Angabe der Wochenstunden):
Fach | 1. Semester | 2. Semester | 3.Semester | 4. Semester |
---|---|---|---|---|
Mathematik | 4 | 2 | 4 | 2 |
Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 |
Deutsch | 2 | - | - | 2 |
Physik / Chemie | - | - | 2 | 2 |
Wochenstunden | 8 | 4 | 8 | 8 |
1 Semester = 1 Schulhalbjahr = 1 Ausbildungshalbjahr
Abschluss und Berechtigung
Der Zusatzunterricht wird mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abgeschlossen. Diese Abschlussprüfung findet in der Regel im 5. Ausbildungshalbjahr statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden.
Wer die drei schriftlichen Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife und die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Kammer bestanden hat und die übrigen der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, erhält das
Zeugnis über den Erwerb eines der
Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule.
Dieses Zeugnis ist dem Abschlusszeugnis der Fachoberschule gleichwertig. Es berechtigt zum Studium sämtlicher Studiengänge an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Anmeldung
Die Anmeldung ist im Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule abzugeben. Von dort aus wird sie weitergeleitet an die Berufsschule, die den Zusatzunterricht durchführt, in diesem Falle also an die Friedrich-List-Schule.
Dem Anmeldformular ist ein Lebenslauf mit Lichtbild und eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschlusszeugnis) beizufügen. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule.
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule
Alsfelder Straße 23
64289 Darmstadt
Telefon: 06151 - 13 43 10
Telefax: 06151 - 13 43 00
Internet: www.hems.de
e-mail: hems@darmstadt.de
Zertifizierung von beruflichen Fremdsprachenkenntnissen
Die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule ist zentrale Prüfungsschule für den Erwerb des Fremdsprachenzertifikats der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Berufsbereiche Elektrotechnik und IT-Berufe (Technik). Es handelt sich dabei um eine Externen-Prüfung, die auf drei Niveau-Stufen (Waystage, Threshold und Vantage) eine berufsbezogene Sprachkompetenz in Englisch prüft. Sie wird einmal im Jahr durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfungsgebühren betragen 30,00 € für »Waystage«, 45,00 € für »Threshold« und 60,00 € für »Vantage«. An der HEMS werden in Elektrotechnik die Prüfungen für »Waystage« und »Threshold« und in den IT-Berufen für »Threshold« und »Vantage« angeboten.
Teilnehmen können an den KMK-Zertifikatsprüfungen alle Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen in Hessen – unabhängig davon, ob sie sich in der dualen Ausbildung befinden (eine Lehre machen) oder eine Vollzeitschulform (Fachschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium etc.) besuchen. Die Teilnahme an der Prüfung ist während des Schulbesuchs und bis zu 12 Monaten nach Verlassen der Schule möglich.
Weitere aktuelle Informationen über Termine, Musterprüfungen, Anmeldung etc. finden Sie im Internet unter: www.iq.hessen.de
Ausbildungshilfen für Berufsschüler
Bei Problemen mit der Berufausbildung bietet die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Berufsschülern folgende Hilfen an:
- Förderkurse für Berufsschüler
Die Kurse werden zweimal in der Woche jeweils in Form von Abendunterricht durchgeführt. Sie bieten Berufsschülern der Fachklassen für Elektroniker (Handwerk und Industrie) ausbildungsbegleitende Hilfen für den berufsbezogenen Unterricht. Ausführlichere Informationen erhalten Sie von Ihren Klassenlehrern oder den zuständigen Abteilungsleitern. - Abteilungsbezogene Fördermaßnahmen, die in die Unterrichtsorganisation der einzelnen Abteilungen eingepflegt sind.
- QuABB – Berufspädagogische Ausbildungsbegleitung
Gibt es Schwierigkeiten im Betrieb oder im persönlichen Umfeld, können sich Berufsschüler und Berufsschülerinnen an die Ausbildungsbegleiterinnen Susanne Kleinert und Saine Flügel (Tel.: 06151 – 134337) wenden.
Bei Problemen in der Schule ist die Beratungslehrerin (Tel.: 06151 – 134349) Mandana Edjtemai die Ansprechpartnerin.
Das QuABB-Büro befindet sich in der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule im Raum C 218 (Verwaltungsbereich Ebene 2). Weitere Informationen über die Hilfen im Rahmen des QuABB-Beratungsangebots finden Sie hier. Wer mehr über das Modellprojekt QuABB wissen möchte, findet hier weitere Informationen.
Berufsschule Download-Service
Neue Elektroberufe in Industrie und Handwerk
Gestattungsantrag zum Besuch einer anderen Berufsschule
Fachhochschulreife in der Berufsschule
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Ansprechpartner für die Berufsschule
Handwerksberufe: OStR Hans-Jürgen Bauer
Industrieberufe (und Informationselektroniker): StD Gerald Hubacek
IT-Berufe: OStR Andreas Voigtländer